Neue Wendung im Streit um die MS Sonnenschein. Um das Schiff, das in der Marina Grütz vor Anker liegt, als Restaurant nutzen zu können, muss nun doch ein B-Plan erstellt werden. Die Eignerin ist mit ihrem Latein am Ende.
Über der MS Sonnenschein sind dunkle Wolken aufgezogen. Es zeichnet sich ab, dass die Eignerin des Schiffes nun doch einen B-Plan aufstellen muss, wenn sie den Dampfer an ihrem Anleger als Restaurant betreiben will. Das jedenfalls hat der Brandenburger Landtagsabgeordnete Henryk Wichmann der MAZ mitgeteilt.
Wichmann ist Vorsitzender des Petitionsausschusses des Brandenburger Landtages, der sich mit einer Eingabe von Claudia Mund, der Besitzerin des einstigen Ausflugdampfers, befasst hatte. Mund hatte in ihrem Schreiben an den Ausschuss gefragt, ob sie tatsächlich ein aufwendiges B-Plan-Verfahren einleiten müsse, um Gäste auf dem an ihrem Steg festliegenden Schiff bewirten zu können.
Hoffnungsvoller Besuch im Juni
Im Juni war Wichmann nach Grütz gekommen, um sich gemeinsam mit seinem Parteifreund, dem Bahnitzer Landtagsabgeordneten Dieter Dombrowski (CDU), ein Bild von der Situation zu machen. Nach seinem Besuch hatte er Claudia Mund einige Hoffnungen auf eine unkomplizierte Lösung des Problems gemacht. „So lange ein Boot fahrfähig ist, kann es nicht als festes Bauwerk betrachtet werden“, so Wichmanns Einschätzung damals. Folglich gehe er nicht davon aus, dass ein B-Plan nötig sei.
Nach eingehender Prüfung der Angelegenheit durch den Ausschuss stellt sich die Situation nun anders dar. „Es gibt ein aktuelles Urteil in einem ähnlichen Fall, demzufolge ein B-Plan doch erforderlich ist“, sagt Wichmann. Die Argumentation des Gerichts ziele auf den Zweck ab, zu dem das Schiff eingesetzt werde. Wenn das Schiff zwar beweglich sei, in der Hauptsache aber festliege, dann sei es wie ein Bauwerk zu behandeln, so Wichmann. Dies könne auch nicht umgangen werden, wenn das Schiff in regelmäßigen Abständen bewegt werde.
“Das ist absurd“
Claudia Mund kann ihre Enttäuschung über die neue Wendung nicht verbergen. Und verstehen kann sie diese erst recht nicht. „Wir haben alle Voraussetzungen für eine dauerhafte gastronomische Nutzung geschaffen“, so Mund. Die Steganlage sei vorhanden und genehmigt. Es müsse nichts errichtet oder umgebaut werden.
Außerdem liege die Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes für die Nutzung der Wasserfläche am Steg für dieses Schiff vor, ebenso wie das Schwimmfähigkeitszeugnis für die Sonnenschein. Und auch das Gesundheitsamt habe grünes Licht für den gastronomischen Betrieb gegeben. „Und nun verlangt man einen B-Plan von mir. Das ist doch absurd.“
B-Plan ist zeit- und kostenaufwändig
Wichmann sagt, dass alles gar kein Problem wäre, wenn die Sonnenschein als fahrendes Restaurantschiff betrieben werde. Aber dafür fehlt die Genehmigung. Claudia Mund hatte das Boot erworben, um es in der Marina Grütz als fest verankertes Gastronomieschiff zu nutzen. Für den Fahrbetrieb als Restaurantschiff wären Reparaturen in erheblicher Höhe erforderlich.
„Mein Plan war es, die Sonnenschein vor der Verschrottung zu retten“, sagt sie. Ein zeit- und kostenaufwändiges B-Plan-Verfahren mit vielleicht ungewissem Aufwand könne sie sich nicht leisten. Wie es nun weitergehen soll mit dem einstigen Ausflugsdampfer, das weiß Claudia Mund auch nicht. „Ich muss das erstmal sacken lassen.“
Auch Henryk Wichmann ist nicht glücklich über die neue Situation. „Damit Leute auf dem Boot ein Würstchen essen können, soll ein B-Plan her. Ich finde das arg spitzfindig“, sagt er. Aber natürlich müsse sich die Politik an die geltende Rechtssprechung halten.
Quelle: Dieser Artikel erschien in der Märkischen Allgemeinen.