Jeder Bürger hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregungen, Kritik und Beschwerden an den Petitionsausschuss zu wenden. Landtagsabgeordneter Henryk Wichmann ermuntert dazu.
Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes oder von Behörden, die der Aufsicht des Landes unterliegen, nicht einverstanden ist, der kann den Petitionsausschuss des Landtages einschalten. In der laufenden Wahlperiode hat sich dieser Ausschuss mit bisher 1580 Petitionen beschäftigt, sagt dessen stellvertretender Vorsitzender Henryk Wichmann (CDU).
Aus dem gerade veröffentlichen Bericht des Gremiums geht hervor, dass sich mehr Bürger als in den Vorjahren an dessen Mitglieder gewandt haben. Der Uckermärker Henryk Wichmann geht davon aus, dass dazu auch die angebotenen Bürgersprechstunden in den Landkreisen beigetragen haben.
Wichmann möchte dazu ermuntern, von diesem im Grundgesetz verankerten Mitspracherecht Gebrauch zu machen: „Auch wenn wir nicht immer helfen können, mitunter nur auf die bestehende Rechtslage verweisen können, hat es doch in etlichen Fällen Lösungen durch die Vermittlung des Petitionsausschusses gegeben.“ Bestes Beispiel sei dafür die Sanierung der Stützmauer an der Boitzenburger Kirche. Ortsvorsteherin Monika Lange hatte sich an den Petitionsausschuss gewandt, weil sie vor Ort von Behörden und zuständigen Gremien dafür keine Unterstützung gefunden hatte. „Das Problem waren die Eigentumsverhältnisse“, erinnert Henryk Wichmann.
Es existierten zwei verschiedene Liegenschaftskarten, in einer war die Mauer auf öffentlichem Straßenrand eingezeichnet, in der anderen befand sie sich auf dem Grundstück der Kirche. Der Petitionsausschuss habe sich an das zuständige Ministerium gewandt. Daraufhin fanden Gespräche mit dem Landkreis und der Gemeinde statt. „So konnten der Gemeinde unabhängig von der Eigentumsfrage Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt werden, um die dringend notwendige Sanierung doch noch zu ermöglichen.“